Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Empfehlungsprovision im Burnout-Netzwerk:

Geltungsbereich

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die Bedingungen, unter denen Empfehlungsgeber eine Provision für die erfolgreiche Vermittlung von Mitgliedschaften im Burnout-Netzwerk erhalten. Das Burnout-Netzwerk wird betrieben von der Ulrike Ditz & Patrick Wind GBR (nachfolgend als "Betreibergesellschaft" bezeichnet). Ein Empfehlungsgeber kann nur dann Empfehlungsgeber sein, wenn auch die Mitgliedschaft im Burnout-Netzwerk rechtsgültig besteht.

Provisionsanspruch

Empfehlungsgeber haben Anspruch auf eine Provision, wenn sie neue Mitglieder erfolgreich für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft im Burnout-Netzwerk geworben haben. Die Provision wird nur dann ausgezahlt, wenn die Gebühr für die Mitgliedschaft von dem geworbenen Mitglied vollständig an die Betreibergesellschaft bezahlt wurde.

Höhe der Provision

Die Höhe der Provision richtet sich nach den jeweils gültigen Konditionen, die zum Zeitpunkt der Vermittlung der Mitgliedschaft gelten. Die genaue Höhe der Provision wird schriftlich zwischen dem Empfehlungsgeber und der Betreibergesellschaft festgelegt.
Affiliate Provision : 20 % der Mitgliedschaftsgebühr
Lizenz-Partner: 30 % oder mehr der Mitgliedschaftsgebühr 

Auszahlung der Provision

Die Auszahlung der Provision erfolgt auf das vom Empfehlungsgeber angegebene Bankkonto. Hierfür ist es erforderlich, dass der Empfehlungsgeber der Betreibergesellschaft die benötigten Bankdaten zur Verfügung stellt. Die Provision wird in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Zahlungseingang der Mitgliedschaftsgebühr an den Empfehlungsgeber überwiesen.

Voraussetzungen für die Provision

Die Provision wird nur dann ausgezahlt, wenn sämtliche Zahlungen für die Mitgliedschaft des geworbenen Mitglieds ordnungsgemäß und vollständig bei der Betreibergesellschaft eingegangen sind. Sollte der zahlungspflichtige Mitgliedschaftsbeitrag rückbelastet oder anderweitig nicht beglichen werden, entfällt der Provisionsanspruch des Empfehlungsgebers.

Vertragslaufzeit

Die Vereinbarung über die Empfehlungsprovision gilt für die Dauer von einem Jahr der Mitgliedschaft des geworbenen Mitglieds im Burnout-Netzwerk. Für Folge-Jahre gilt kein Provisionsanspruch für geworbene Mitglieder außer es ist durch eine erworbene erweiterte Lizenz anderweitig vereinbart. Bei Beendigung der Mitgliedschaft erlischt auch der Anspruch auf weitere Provisionszahlungen.

Sonstige Bestimmungen

Es gelten die weiteren Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Burnout-Netzwerks. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen speziellen Empfehlungs-AGB und den allgemeinen AGB haben diese Empfehlungs-AGB Vorrang in Bezug auf die Empfehlungsprovision.

Schlussbestimmungen

Diese Empfehlungs-AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Empfehlungs-AGB ist der Sitz der Betreibergesellschaft.

Ulrike Ditz & Patrick Wind GBR
Münchenerstraße 1 
86899 Landsberg am Lech